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   VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94   

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VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94 (https://dejure.org/1994,3131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.06.1994 - TL 864/94 (https://dejure.org/1994,3131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - TL 864/94 (https://dejure.org/1994,3131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren - vorläufige Feststellungen; Mitbestimmung des Personalrates bei der Privatisierung - Umwandlung eines Eigenbetriebes in eine GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HPVG 1992 §§ 71 Abs. 4, 73a, 81 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 111 Absätze 2 und 3; ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 944
    Mitbestimmungspflichtigkeit der Umwandlung bisher als Eigenbetrieb geführter Stadtwerke in GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 277
  • NVwZ-RR 1994, 522
  • NZA 1994, 903
  • BB 1994, 1711
  • DB 1994, 1628
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
    Wie durch das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 - P.St. 1023 - (Staatsanzeiger Seite 1089) bestätigt worden sei, könne eine Beteiligung des Personalrats im Rahmen des § 81 Abs. 1 HPVG nur dann in Betracht kommen, wenn es sich um eine Maßnahme handele, die die Dienststelle betreffe und für die sie regelungsbefugt sei.
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
    Der Senat hat dazu in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, entschieden, daß effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im Rahmen des - objektiven - personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, das nicht der Verfolgung von Individualansprüchen, sondern unter anderem der Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten und von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen dient, durch die dazu gesetzlich vorgesehenen einstweiligen Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) in der Weise zu gewähren ist, daß keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden.
  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
    Es sind keine Gründe ersichtlich, die es verhindert haben, ehrenamtliche Richter zur Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung heranzuziehen (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 17. März 1994 - TL 2868/93 - Seiten 9 und 10 des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

    Ebenso greift der Bewerbungsverfahrensanspruch auch bei Auswahlentscheidungen zwischen beamteten Bediensteten in Konkurrenz zu Angestellten oder von außen kommenden Bewerbern; auch hier hat der beteiligte Beamte Anspruch darauf, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei internen Auswahlentscheidungen zwischen Beamten desselben Dienstherrn (so schon Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.04.1993 - 1 TG 709/93 - ZBR 1993, 82 sowie vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 - IÖD 1994, 196 = NVwZ-RR 1994, 522; aus jüngster Zeit auch Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2005 - PL 15 S 434/05

    Vorsitzendenentscheidung in personalvertretungsrechtlichem Beschwerdeverfahren;

    Dem entspricht es auch, dass nach § 53 Abs. 1 ArbGG bei Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung der Vorsitzende allein entscheidet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBl 1991, 118; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Anhang 7 zu § 83 RdNr. 105; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl., 2004, § 83 RdNr. 123; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.06.1994, ESVGH 44, 277 = PersR 1994, 431).
  • VGH Hessen, 10.06.2005 - 22 TH 1496/05

    Personalinformationssystem; Beteiligungszuständigkeit; Personalrat

    (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - PersR 1994, 431).
  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18

    1. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung gestellter, neuer, bisher nicht

    Der Personalrat kann sich das Bestehen eines Beteiligungsrechts durch eine feststellende einstweilige Verfügung bestätigen lassen (Hessischer VGH 1. Juni 1994 -TL 864/94- Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg 29. März 2012 -62 PV 1.12- Rn. 21; Korinth, L 9).
  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 22 A 2170/11

    Personalratsbeteiligung bei Neubau einer bereits bestehenden Schule

    1992, 67 ff., 11. Juni 1992 - HPV TL 175/90 - Seite 9 des amtlichen Umdrucks, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 ff. = juris, Rdnr. 30; Hohmann, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 83 HPVG).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 4.06

    Außerordentliche Beschwerde in Landespersonalvertretungssachen wegen greifbarer

    Während § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG in der Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht teilweise so verstanden wird, dass er in Eilverfahren stets die volle Spruchkörperbesetzung vorschreibt (so OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 21. November 2001 - 6 B 272/01.PVL - LKV 2003, 103; ähnlich bereits VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - PersR 1994, 431; s.a. BAG, Beschluss vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 - BAGE 68, 232), halten andere Oberverwaltungsgerichte § 944 ZPO unbeschadet der in § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG getroffenen Regelung für anwendbar (OVG Münster, Beschluss vom 5. April 1995 - 1 B 580/95.PVL - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 2003 - 18 MP 7/03 - PersR 2003, 423).
  • VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Versetzung auf Antrag des Beschäftigten

    Der im Beschwerdeverfahren geänderte Antrag auf eine vorläufige Feststellung ist nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 = NVwZ-RR 1994, 522 = PersR 1994, 431).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2312/94

    Keine Mitbestimmung des Personalrates nach PersVG HE § 81 Abs 1 bei der

    In derartigen Fällen hat der Dienststellenleiter, der bei Vorliegen eines Mitbestimmungstatbestandes die Mitbestimmungsrechte des Personalrates als dessen Gesprächspartner wahren muß, die Einwände des Personalrats gegen eine Entscheidung dem für die Maßnahme zuständigen Organ zur Kenntnis zu geben und umgekehrt den Personalrat über dessen Vorstellungen zu informieren (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1. Juni 1994 - TL 864/94 - S. 11).
  • VG Göttingen, 26.02.2007 - 6 B 2/07

    Anordnung; Beteiligungsrecht; Dienstortwechsel; Dienststelle;

    Vielmehr muss als Verfügungsgrund eine vorläufige Regelung in der Weise unabweisbar notwendig erscheinen, dass dem Personalrat ohne sie für die von ihm wahrzunehmenden Belange unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 -, PersR 1992, 25; OVG Bremen, Beschluss vom 28.05.1991 - PV B 3/91 -, PersR 1991, 472; HessVGH, Beschluss vom 01.06.1994 - TL 864/94 -, IÖD 1994, 202).
  • VG Göttingen, 21.02.2001 - 7 B 7001/01

    Abordnung einer Verwaltungsfachangestellten; Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Vielmehr muss als Verfügungsgrund eine vorläufige Regelung in der Weise unabweisbar notwendig erscheinen, dass dem Personalrat ohne sie für die von ihm wahrzunehmenden Belange unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 -, PersR 1992, 25; OVG Bremen; Beschluss vom 28.05.1991 - PV B 3/91 -, PersR 1991, 472; HessVGH, Beschluss vom 01.06.1994 - TL 864/94 -, IÖD 1994, 202), was z.B. nicht der Fall ist, wenn die Personalvertretung es selbst in der Hand hätte, das Beteiligungsverfahren gemäß § 70 Abs. 1 NPersVG weiter voranzutreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.11.193 - 12 M 2/93 -, LS in ZfPR 1995, 21; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, Stand: 11/00, § 83 Rn 108).
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